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Abmahnungen kein Mobbing
Wednesday, June 1, 2011 - 00:00
Mobbing ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das
systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von
Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.
In einem vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) entschiedenen
Fall hatte ein Arbeitnehmer innerhalb von 4 Monaten 9 Abmahnungen aus
unterschiedlichen Gründen erhalten. Die LAG-Richter mussten nun
entscheiden, ob es sich hier, wie der Arbeitnehmer behauptet, um Mobbing
handelt.
Die auf unterschiedliche Vorwürfe gestützten Abmahnungen
sprechen dafür, dass der Arbeitnehmer genau und zudem kritisch
beobachtet worden ist und deuten auch auf ein systematisches Vorgehen des
Arbeitgebers hin. Aber mit einem solchen Verhalten verletzt der
Arbeitgeber noch nicht die Rechte des Arbeitnehmers und handelt auch nicht
pflichtwidrig. Eine berechtigte Abmahnung kann grundsätzlich kein
Mobbing sein, sondern stellt eine Wahrnehmung berechtigter Interessen dar.
Selbst eine Abmahnung, die sich im Nachhinein als unwirksam erweist, begründet
diesen Vorwurf erst dann, wenn verwerfliche Motive hinzukommen.
Quelle: Mandanteninformation
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