Das für das Bundesreisekostengesetz zuständige
Bundesinnenministerium setzt erst zum 1.1.2012 die Auslandstage- und
Auslandsübernachtungsgelder fest, so dass die für steuerliche
Zwecke anzuwendende Übersicht auch erst zu diesem Stichtag
aktualisiert werden kann. Bis dahin gelten die alten Pauschbeträge
fort.
Für die gewünschte Funktion müssen Sie sich als Mitglied auf unserer Seite einloggen. Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen, um Zugang zu erhalten: