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Bauabzugssteuer bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen
Friday, July 1, 2011 - 00:00
Die Finanzverwaltung stuft in einer Verfügung vom 5.4.2011 die
Errichtung von Fotovoltaikanlagen als "Bauleistung" und den
Errichter - durch die Einspeisung von Energie ins Stromnetz - als "Unternehmer"
ein.
Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen
Unternehmer, ist der Leistungsempfänger grundsätzlich
verpflichtet, einen Steuerabzug in Höhe von 15 % für Rechnung
des Leistenden vorzunehmen. Der Steuerabzug muss jedoch dann nicht
vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine
gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.
Anmerkung: Ohne Vorlage einer "gültigen"
Bescheinigung sollte die Bauabzugssteuer einbehalten werden!
Quelle: Mandanteninformation
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