s

Kategorien:


Zurück zur Übersicht

Behandlungszimmer mit Schreibtisch ersetzt Arbeitszimmer

Wednesday, November 18, 2009 - 00:00

Behandlungszimmer mit Schreibtisch ersetzt Arbeitszimmer

Arbeitszimmer eines Arztes: Das FG Köln hat jüngst entschieden, dass einem Arzt mit einem Schreibtischarbeitsplatz in seinen Praxisräumen grundsätzlich ein „anderer Arbeitsplatz” als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Aufwendungen im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer können daher nicht steuerlich berücksichtigt werden. Unerheblich war, dass dem Arzt in seiner Gemeinschaftspraxis keine Nutzflächen für Verwaltungsarbeiten zur Verfügung standen und es auch keinen Stauraum zur Aufbewahrung von Akten gegeben hat. Der Arzt hatte alle Behandlungszimmer seiner Praxis büromäßig mit Schreibtischen, Büroschränken und PCs ausgestattet.

Bedarfsgerechte Ausstattung: Das Gericht führte aus, dass der Arzt die konkrete Ausgestaltung des „anderen” Arbeitsplatzes und den konkreten Nutzungsumfang selbst beeinflussen könne, weil er insoweit keinem Direktions- bzw. Dienstrecht eines Arbeitgebers bzw. Dienstherrn unterliegt. Dies indiziere das Vorhandensein eines solchen Schreibtischarbeitsplatzes regelmäßig. Denn anderenfalls hätte es der Arzt in der Hand, durch entsprechende Gestaltung des außerhäuslichen Arbeitsplatzes das grundsätzliche Abzugsverbot zu unterlaufen (FG Köln, Urteil v. 20.8.2009 - 10 K 681/06).

Stand: 18. November 2009

Ähnliche Artikel

Kommentare

Ihr Beitrag

Felder mit * müssen ausgefüllt werden.




 
Fenster schließen X
 
 
Fenster schließen X
 
 
Vorschau

Dateiinformationen

 

 

OK

 
Fenster schließen X
 

Mitglieds-Login benötigt!

Für die gewünschte Funktion müssen Sie sich als Mitglied auf unserer Seite einloggen. Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen, um Zugang zu erhalten:

Login
Loggen Sie sich mit Ihrem Mitgliedsaccount ein.
Registrierung für Mitglieder
Wenn Sie Mitglied sind, aber noch keinen Account auf unserer Webseite haben, können Sie hier einen erstellen.
Mitgliedschaft
Werden Sie jetzt Mitglied bei Mobil in Deutschland!
Fenster schließen X

Wollen Sie wirklich folgende Aktion durchführen?

Ja | Nein