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Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer
Monday, August 1, 2011 - 00:00
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde "klarstellend" geregelt,
dass erhaltene Stückzinsen zu versteuern sind. Dabei ist auf den
Zufluss der Stückzinsen abzustellen. Damit unterliegen nach Einführung
der Abgeltungsteuer auch die Stückzinsen der Besteuerung, die man für
Wertpapiere erhalten hat, die bereits vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden.
Beim Finanzgericht (FG) Münster ist nunmehr ein Klageverfahren anhängig,
in dem vom Kläger geltend gemacht wird, dass es sich bei der Änderung
des Einkommensteuergesetzes nicht um eine gesetzliche Klarstellung,
sondern vielmehr um die Schaffung eines rückwirkenden
Steuertatbestandes handeln würde.
Nach einem Schreiben der Oberfinanzdirektion Münster bestehen keine
Bedenken, entsprechende Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, sofern die
Einspruchsführer ihren Einspruch auf das anhängige FG-Verfahren
stützen. Aussetzung der Vollziehung will sie jedoch nicht gewähren.
Quelle: Mandanteninformation
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