s

Kategorien:


Zurück zur Übersicht

Bewirtungsaufwendungen von Betreibern von Hotel-Restaurants nicht unbegrenzt absetzbar

Friday, April 1, 2011 - 00:00

Betrieblich oder beruflich veranlasste Bewirtungsaufwendungen stellen grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Wegen des untrennbaren Bezuges zur privaten Lebensführung sind sie jedoch nur zu 70 % steuerlich abziehbar.

Dieses anteilige Abzugsverbot gilt - unter weiteren Voraussetzungen - nicht für Gastwirte. Die Ausnahmeregelung ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (FG) vom 19.1.2011 jedoch nicht uneingeschränkt auf Restaurantbetreiber für jegliche Art von Bewirtungsaufwendungen anwendbar. Hier dürfen nur Bewirtungsaufwendungen erfasst werden, die als Werbe- oder Probeessen anzusehen sind.

Die Bewirtung von Geschäftsfreunden oder potenziellen Kunden anlässlich von geschäftlichen Besprechungen, die auch ohne die Einnahme einer Mahlzeit vorstellbar sind, falle nicht unter die Ausnahmeregelung. Auch die Bewirtungsaufwendungen anlässlich der Jubiläumsfeier sind nach Auffassung des FG nur teilweise als Betriebsausgaben anzuerkennen, weil sie nicht der Werbung für die Leistungen des Restaurants dienten.

Anmerkung: Das FG hat die Revision zugelassen, sodass der Bundesfinanzhof in München in letzter Instanz entscheiden wird.

Ähnliche Artikel

Kommentare

  1. von iapatnsvtea, 2011-07-25 14:24:47

    LP7tLy <a href="http://zhydcpjfuwoc​.com/">zhydcpjfuwoc<​/a>

  2. von jhxeul, 2011-07-23 16:38:13

    mn4xTY <a href="http://jtjmlstsgdzw​.com/">jtjmlstsgdzw<​/a>

  3. von Finch, 2011-07-23 03:26:13

    You're the one with the brains here. I'm wathcing for your posts.

Ihr Beitrag

Felder mit * müssen ausgefüllt werden.




 
Fenster schließen X
 
 
Fenster schließen X
 
 
Vorschau

Dateiinformationen

 

 

OK

 
Fenster schließen X
 

Mitglieds-Login benötigt!

Für die gewünschte Funktion müssen Sie sich als Mitglied auf unserer Seite einloggen. Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen, um Zugang zu erhalten:

Login
Loggen Sie sich mit Ihrem Mitgliedsaccount ein.
Registrierung für Mitglieder
Wenn Sie Mitglied sind, aber noch keinen Account auf unserer Webseite haben, können Sie hier einen erstellen.
Mitgliedschaft
Werden Sie jetzt Mitglied bei Mobil in Deutschland!
Fenster schließen X

Wollen Sie wirklich folgende Aktion durchführen?

Ja | Nein