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Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachbezugswerte 2012

Sunday, January 1, 2012 - 00:00

Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt. Für das Jahr 2012 gelten folgende Rechengrößen:
  • Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie im Jahr mehr als 50.850 bzw. im Monat mehr als 4.237,50 verdienen.

  • Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden von jährlich höchstens 45.900 bzw. von monatlich höchstens 3.825 berechnet.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 67.200 (alte Bundesländer - aBL) bzw. 57.600 (neue Bundesländer - nBL) im Jahr.

  • Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden von höchstens 5.600 (aBL) bzw. 4.800 (nBL) monatlich berechnet.

  • Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung ist auf 2.625 (aBL)/2.240 (nBL) monatlich, also 31.500 (aBL)/26.880 (nBL) jährlich festgelegt.

  • Die Geringfügigkeitsgrenze soll von 400 auf 450 monatlich angehoben werden.

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung beträgt für das ganze Bundesgebiet 15,5 %. Davon tragen Arbeitgeber 7,3 % und Arbeitnehmer 8,2 %. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bleibt bei 1,95 % bzw. bei Kinderlosen, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2 %; der Rentenversicherungsbeitragssatz reduziert sich auf 19,6 %. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt weiterhin 3?%.

Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Bei der Krankenversicherung hat der Arbeitnehmer zusätzlich 0,9 % selbst zu tragen. Auch der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Ausnahmen gelten für das Bundesland Sachsen. Der Arbeitnehmer trägt hier 1,475 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres 1,725 %) und der Arbeitgeber 0,475 % des Beitrags zur Pflegeversicherung.

Sachbezugswerte 2012: Der Wert für Verpflegung wird ab 1.1.2012 auf 219 monatlich angehoben (Frühstück bleibt bei 47 , Mittag- und Abendessen erhöht sich auf je 86 ). Der Wert für die Unterkunft erhöht sich ebenfalls auf 212 . Bei einer freien Wohnung gilt grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis. Besonderheiten gelten für die Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt bzw. für Jugendliche und Auszubildende.

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