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Ferienhaus nicht von der Erbschaftsteuer befreit
Thursday, January 1, 1970 - 01:00
Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten
Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland gelegenen, zu eigenen
Wohnzwecken genutzten Haus (Familienwohnheim) verschafft, sind
erbschaftsteuerbefreit.
Ein Familienwohnheim ist jedoch nur dann gegeben, wenn der übertragene
Grundbesitz den Mittelpunkt des familiären Lebens bildet und nicht
(nur) als Feriendomizil genutzt wird. Vor diesem Hintergrund geht das
Finanzgericht Münster davon aus, dass Voraussetzung für die
Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer ist, dass der übertragene
Grundbesitz den Mittelpunkt des familiären Lebens der Ehegatten bzw.
der Familie bildet. Dies ist bei einem typischen Ferienhaus nicht der
Fall.
Anmerkung: Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu der Frage, wie der
Begriff "Familienwohnheim" zu bestimmen ist, liegen nicht vor.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde deshalb zugelassen und ist unter
dem Aktenzeichen II R 35/11 anhängig.
Quelle: Mandanteninformation
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