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Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grunderwerbsteuerrecht
Friday, April 1, 2011 - 00:00
Das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) hat durch unanfechtbaren
Beschluss vom 6.1.2011 einem eingetragenen Lebenspartner vorläufigen
Rechtsschutz in Form der Aufhebung der Vollziehung eines
Grunderwerbsteuerbescheids gewährt. Es sieht in der Besteuerung einer
Grundstücksübertragung unter eingetragenen Lebenspartnern einen
Gleichheitsverstoß gegenüber der Steuerbefreiung bei Ehegatten.
Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2010 zwar eine
grunderwerbsteuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und
Ehegatten geregelt. Die Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes gilt
jedoch - anders als die vergleichbare Regelung im Erbschaft- und
Schenkungsteuerrecht - nicht rückwirkend für alle noch nicht
bestandskräftigen Fälle ab Inkrafttreten des
Lebenspartnerschaftsgesetzes (1.8.2001), sondern erst ab Inkrafttreten des
Jahressteuergesetzes am 14.12.2010.
In der Sache folgt das NFG den Ausführungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss zur Gleichbehandlung von
eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten bei der Erbschaft- und
Schenkungsteuer und überträgt dies auf die Grunderwerbsteuer.
Quelle: Mandanteninformation
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