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Höhe der Beiträge für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte infrage gestellt
Wednesday, June 1, 2011 - 00:00
Bei der Bemessung der Versicherungsbeiträge von freiwilligen
Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Auszahlung aus
einer privaten Lebensversicherung nicht zu berücksichtigen. Die "Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler" erfassten zwar im Vergleich zu den Beiträgen von
Pflichtversicherten weitere Arten von Einnahmen. Diese Grundsätze
sind jedoch vom Vorstand des Spitzenverbandes der gesetzlichen
Krankenkassen erlassen worden, der hierzu nicht hinreichend legitimiert
ist.
Die Richter des Hessischen Landessozialgerichtes erhoben in einem Fall aus
der Praxis im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ernstliche Zweifel an
der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung. Die
Krankenversicherung kann sich nicht auf die "Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler" berufen. Denn diese sind weder als Satzung noch durch
das zur Rechtsetzung berufene Organ des Spitzenverbandes der gesetzlichen
Krankenkassen erlassen worden. Daher können diese
Verwaltungsvorschriften die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der
freiwillig Versicherten nicht abweichend vom gesetzlichen Leitbild
bestimmen.
Anmerkung: Die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts
hat Bedeutung für die Heranziehung aller sonstigen Einnahmen, die "für
den Lebensunterhalt verbraucht werden können". Hierunter können
z. B. auch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung sowie Kapitalvermögen
fallen, die bei Pflichtversicherten beitragsfrei sind.
Quelle: Mandanteninformation
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