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Kapitalerhöhung bei einer "Unternehmergesellschaft (UG)
Tuesday, March 1, 2011 - 00:00
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 23.9.2010
entschieden, dass eine Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung, mit der
das Mindeststammkapital von 25.000 erreicht wird, noch nicht zu
einem Wegfall der für eine "UG (haftungsbeschränkt)"
geltenden Beschränkungen führt.
Erst mit der Volleinzahlung des Stammkapitals und dem Vollzug der
Kapitalerhöhung durch Eintragung der neuen Stammkapitalziffer im
Handelsregister fallen die Sonderregelungen weg.
Quelle: Mandanteninformation
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