Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an
seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft,
so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den
Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer
von 6 Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut
arbeitsunfähig, so verliert er deswegen nicht den Anspruch für
einen weiteren Zeitraum von höchstens 6 Wochen, wenn
- er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht
infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
- seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben
Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach vierwöchiger
ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Ein Arbeitnehmer verliert jedoch diesen Anspruch, wenn er die
Arbeitsunfähigkeit durch grob fahrlässiges Verhalten selbst
verschuldet hat. Ein Spaziergang im Regen, der dann eine Erkältung
verursacht hat, reicht hier zwar nicht aus; ein auf Trunkenheit am Steuer
zurückzuführender Verkehrsunfall hingegen schon
Bei Arbeitsunfähigkeiten, die im Rahmen des Freizeitsports entstehen,
wird davon ausgegangen, dass sie grundsätzlich unverschuldet sind.
Wird jedoch gegen die anerkannten Regeln der Sportart verstoßen,
kann u. U. schon Selbstverschulden vorliegen. Auch bei der Ausübung
gefährlicher Sportarten läuft der Arbeitnehmer evtl. Gefahr, im
Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Sportverletzung seinen
Anspruch auf Lohnfortzahlung zu verlieren. Von einer gefährlichen
Sportart wird ausgegangen, wenn auch für einen gut ausgebildeten und
trainierten Sportler bei genauer Beachtung der Regeln das
Verletzungsrisiko noch sehr groß ist. Das Bundesarbeitsgericht hat
jedoch z. B. das Drachenfliegen (im Sinne der
Lohnfortzahlungsbestimmungen) als keine besonders gefährliche
Sportart eingestuft, wenn der Pilot die Sicherheitsvorkehrungen und
Bestimmungen beachtet.
von jlzzrolkihe, 2011-07-25 13:36:55
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von hyjdpsxrwci, 2011-07-23 16:07:49
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von Lettice, 2011-07-23 06:47:58
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