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Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes bei Eltern als Sonderausgaben abzugsfähig
Friday, July 1, 2011 - 00:00
Durch die Neuregelungen des Bürgerentlastungsgesetzes können ab
2010 die Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes
bei den Eltern uneingeschränkt als Sonderausgaben abgezogen werden,
wenn diese die Beiträge im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung
getragen haben.
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) vertritt die
Auffassung, dass die Eltern die Aufwendungen immer dann tragen, wenn sie
ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommen. Demnach käme es nicht
darauf an, ob die Eltern tatsächlich die Versicherungsbeiträge
bezahlt haben. Es würde genügen, wenn die
Unterhaltsverpflichtung z. B. durch Sachleistungen wie Unterkunft und
Verpflegung erfüllt wird. Die Beiträge könnten daher bei
den Eltern als Sonderausgaben abgezogen werden, und zwar auch dann, wenn
das Kind Versicherungsnehmer ist.
Es wären insbesondere Fälle betroffen, in denen das Kind z. B.
in der studentischen Versicherung versichert ist und von den Eltern
unterstützt wird oder in einer Berufsausbildung ist (Abzug der Beiträge
vom Arbeitslohn), auch wenn es unter 18 Jahre alt ist. Im Regelfall ist
der Sonderausgabenabzug bei den Eltern steuerlich günstiger, da sich
beim Kind aufgrund der Höhe der Einkünfte keine oder nur eine
geringe steuerliche Auswirkung ergäbe.
Beendet das Kind während des Jahres seine Ausbildung und entfällt
damit der Kindergeldanspruch bzw. Anspruch auf den Kinderfreibetrag bei
den Eltern, muss im Einzelfall im Rahmen einer Günstigerprüfung
berechnet werden, ob die während der Ausbildung vom Arbeitslohn
abgezogenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (siehe letzte
Lohnabrechnung als Auszubildender) bei den Eltern oder beim Kind berücksichtigt
werden sollen.
Bitte beachten Sie: Die Oberfinanzdirektion Münster hat in
einer ersten Reaktion vom 25.5.2011 die Auffassung des BDL infrage
gestellt. Auf Bund-Länder-Ebene soll jetzt geklärt werden,
inwieweit den Ausführungen des BDL gefolgt werden kann.
Quelle: Mandanteninformation
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