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Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung
Friday, April 1, 2011 - 00:00
In der Vergangenheit wurde schon mehrfach über die Problematik von Flächenunterschreitungen
in Mietverträgen berichtet. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) am
2.3.2011 eine Entscheidung zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung
von mehr als 10 % bei einer möbliert vermieteten Wohnung getroffen.
Er kam zu dem Entschluss, dass ein Mangel in Form einer Abweichung der
tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche
von mehr als 10 % den Mieter auch bei möbliert vermieteten Wohnungen
zu einer Minderung der Miete berechtigt. Die Kürzung kann in dem Verhältnis
erfolgen, in dem die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte
Wohnfläche unterschreitet. Die von einer Wohnflächenunterschreitung
ausgehende Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit des vermieteten
Wohnraums ist nicht deshalb geringer einzuschätzen, weil die für
eine Haushaltsführung benötigten Einrichtungsgegenstände
trotz der geringeren Wohnfläche vollständig in der Wohnung
untergebracht werden können.
Quelle: Mandanteninformation
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