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Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Nutzung des Privat-Pkw für Dienstfahrten
Friday, July 1, 2011 - 00:00
Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber zzt. pauschal nur 0,30
je gefahrenen Kilometer für dienstliche Fahrten mit ihrem privaten
Pkw steuerfrei erstattet bekommen. Angestellte im öffentlichen Dienst
können bis zu 0,35 steuerfrei erhalten, wenn sie mit ihrem
privaten Pkw Dienstreisen unternehmen. Inwiefern diese "Ungleichbehandlung"
rechtens ist, war Gegenstand eines Verfahrens, das bis zum Bundesfinanzhof
(BFH) vordrang.
Der BFH kam in seinem Beschluss vom 15.3.2011 zu folgendem Ergebnis:
Aufwendungen, die durch eine Auswärtstätigkeit verursacht sind,
gehören zu den erwerbsbezogen veranlassten Werbungskosten. Zu den
danach abziehbaren Reisekosten gehören auch Fahrtkosten, soweit nicht
der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diese Kosten steuerfrei ersetzt. Bei
Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug ist der durch die beruflichen Fahrten
veranlasste Anteil der gesamten Fahrzeugkosten abziehbar. Ohne
Einzelnachweis der tatsächlichen Gesamtkosten können die
pauschalen Kilometersätze angesetzt werden, die die Finanzverwaltung
festgesetzt hat. Ist der Arbeitnehmer der Auffassung, dass der pauschale
Kilometersatz nicht (mehr) realitätsgerecht ist, sind bei
entsprechendem Nachweis die tatsächlichen Kosten in Abzug zu bringen.
Anmerkung: Wegen der gleichheitswidrigen Begünstigung ist
Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden
(BVerG-Aktenzeichen: 2 BvR 1008/11).
Quelle: Mandanteninformation
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