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Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen
Tuesday, March 1, 2011 - 00:00
Werden Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen
Unternehmer nach dem 31.12.2010 im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger
nur dann Steuerschuldner der Umsatzsteuer, wenn er Unternehmer ist und
selbst Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Der Leistungsempfänger
muss derartige Gebäudereinigungsleistungen nachhaltig erbringen oder
erbracht haben.
Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass der Leistungsempfänger
nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt, wenn er dem
leistenden Unternehmer einen entsprechenden im Zeitpunkt der Ausführung
des Umsatzes gültigen Nachweis des zuständigen Finanzamts
vorlegt. Für diesen Nachweis durch die Finanzämter wurde das
Vordruckmuster "USt 1 TG" eingeführt.
Verwendet der Leistungsempfänger einen Nachweis nach dem
Vordruckmuster USt 1 TG, ist er als Leistungsempfänger
Steuerschuldner, auch wenn er tatsächlich kein Unternehmer ist, der
selbst Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Dies gilt nicht, wenn
der Leistungsempfänger ein gefälschtes Vordruckmuster verwendet
und der leistende Unternehmer hiervon Kenntnis hatte.
Quelle: Mandanteninformation
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