Am 3.8.2011 wurde das "Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über
den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über
verbundene Verträge" im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit
traten die Änderungen zum Widerrufsrecht am 4.8.2011 in Kraft.
Im Bürgerlichen
Gesetzbuch wurde eine neue, eigenständige Regelung zum Wertersatz für
gezogene Nutzungen bei Fernabsatzverträgen eingefügt. Außerdem
wird der Wertersatz wegen Verschlechterung der Ware geändert. So muss
der Verbraucher jetzt nur dann Wertersatz für eine Verschlechterung
der Sache leisten, soweit diese Verschlechterung auf einen Umgang mit der
Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der
Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und wenn er spätestens
bei Vertragsabschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden
ist.
Anmerkung: Für alle betroffenen Händler ist es ratsam, ihre
Muster-Widerrufsbelehrungen anzupassen. Ein aktuelles Muster für die
Widerrufsbelehrung und eine Rückgabebelehrung finden Sie im
Bundesgesetzblatt 2011 I S. 1602 ff.
(www.bgkl.de - kostenloser Bürgerzugang
- Bundesgesetzblatt Teil 1 - Nr. 41). Gesetzlich ist eine Übergangsfrist
für die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung bis zum 4.11.2011
vorgesehen.