s

Kategorien:


Zurück zur Übersicht

Notfallkoffer

Thursday, November 13, 2008 - 00:00

Notfallkoffer

Anfang dieses Jahres sind zahlreiche Änderungsvorschriften bei der Abschreibung von betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern in Kraft getreten. Unter anderem müssen Ärzte betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150 € übersteigen, aber nicht mehr als 1000 € kosten, in der Steuererklärung 2008 als Sammelposten über einen festen Zeitraum von fünf Jahren abschreiben.

Ausnahme geringwertige Wirtschaftsgüter: Erleichterte Abschreibungsbedingungen gelten für geringwertige Wirtschaftsgüter – diese können im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Darunter fällt auch ein unter Umständen 1.000 € oder mehr kostender Notfallkoffer (BFH 7.9.2000, III R 71/97). Voraussetzung für einen Sofortabzug bei der Steuer ist, dass die darin enthaltenen Geräte bzw. Einzelteile die „Geringfügigkeitsgrenze“ von 150 € nicht übersteigen.

Stand: 13. November 2008

Ähnliche Artikel

Kommentare

Ihr Beitrag

Felder mit * müssen ausgefüllt werden.




 
Fenster schließen X
 
 
Fenster schließen X
 
 
Vorschau

Dateiinformationen

 

 

OK

 
Fenster schließen X
 

Mitglieds-Login benötigt!

Für die gewünschte Funktion müssen Sie sich als Mitglied auf unserer Seite einloggen. Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen, um Zugang zu erhalten:

Login
Loggen Sie sich mit Ihrem Mitgliedsaccount ein.
Registrierung für Mitglieder
Wenn Sie Mitglied sind, aber noch keinen Account auf unserer Webseite haben, können Sie hier einen erstellen.
Mitgliedschaft
Werden Sie jetzt Mitglied bei Mobil in Deutschland!
Fenster schließen X

Wollen Sie wirklich folgende Aktion durchführen?

Ja | Nein