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Nutzung eines betrieblichen Kfz durch den Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Thursday, September 1, 2011 - 00:00
Mit Schreiben vom 1.4.2011 hat das Bundesfinanzministerium zur Neuregelung
bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz für Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte Stellung genommen und Regelungen für
den Arbeitnehmerbereich getroffen.
Danach kommt die Zuschlagsregelung von 0,03 % des Listenpreises je
Entfernungskilometer pro Monat nur insoweit zur Anwendung, wie der
Arbeitnehmer den Pkw tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung
und regelmäßiger Arbeitsstätte nutzt. Zur Ermittlung des
Zuschlags ist eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit
0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer vorzunehmen.
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein weist nunmehr ausdrücklich
darauf hin, dass die für den Arbeitnehmerbereich getroffenen
Regelungen nicht auch für den Unternehmer gelten. Die
derzeitige Rechtsprechung betrifft ausschließlich Arbeitnehmerfälle
und ist nicht auf den betrieblichen Bereich übertragbar. Bei Nutzung
eines betrieblichen Kraftfahrzeugs durch den Unternehmer für Fahrten
zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist weiterhin ein pauschaler
Zuschlag i. H. v. 0,03 % des Listenpreises anzusetzen.
Anmerkung: Inwieweit diese "Ungleichbehandlung" auf
Dauer standhalten wird, bleibt abzuwarten. Unter Umständen muss auch
hierzu eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden, wenn die
Finanzverwaltung vorher nicht einlenkt.
Quelle: Mandanteninformation
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