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Privat veranlasste Kosten für umgekehrte Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung nicht abziehbar
Wednesday, June 1, 2011 - 00:00
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 2.2.2011 entschieden, dass
Aufwendungen des am Familienwohnsitz lebenden Ehegatten für
Besuchsreisen zur Wohnung des anderenorts berufstätigen Ehegatten
zumindest dann nicht als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abziehbar
sind, wenn die Besuchsreisen privat veranlasst waren.
In dem vom BFH entschiedenen Fall lebten die Ehegatten gemeinsam in der
Stadt X. Die Frau war in der Stadt Y als Angestellte tätig und führte
dort einen weiteren Haushalt. An den Wochenenden reiste sie in der Regel
nach X. Jedoch besuchte ihr Mann sie - aufgrund privater Entscheidungen -
auch mehrfach in Y.
Der BFH entschied, dass die Reisekosten des Mannes für Besuche in Y
keine Werbungskosten sind. Den Besuchsreisen des Mannes lagen private
Motive zugrunde; die Reise ist daher nicht beruflich veranlasst.
Anmerkung: Der Deutsche Steuerberaterverband weist darauf hin,
dass der BFH sich im genannten Beschluss für die Fälle eine
Hintertür offengelassen hat, in denen der umgekehrte Besuch tatsächlich
beruflich veranlasst ist. Lassen Sie sich dazu beraten.
Quelle: Mandanteninformation
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