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Solidaritätszuschlag war bis zum Jahr 2007 nicht verfassungswidrig
Thursday, September 1, 2011 - 00:00
Mit zwei Urteilen vom 21.7.2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden,
dass die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer
bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß war.
Auch nach einer Laufzeit von bis dahin 13 Jahren - so der BFH - diene er
noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten
der Wiederherstellung der deutschen Einheit. Zu einem dauerhaften
Instrument der Steuerumverteilung dürfe der Solidaritätszuschlag
allerdings nicht werden.
Quelle: Mandanteninformation
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