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Steuerhinterzieher stärker bekämpfen

Thursday, May 15, 2008 - 00:00

Steuerhinterzieher stärker bekämpfen

Jahressteuergesetz 2009

Der Referentenentwurf sieht vor, die strafrechtliche Verjährungsfrist gegen Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre zu verdoppeln. Hintergrund für diese Maßnahme bilden wohl die jüngsten Liechtenstein-Fälle. Diese sorgten zwar für ein großes Presse-Echo. Aber anders als suggeriert, gingen wohl nur wenig Selbstanzeigen ein. Dies lag wohl daran, dass die strafrechtliche Verfolgung oft nicht mehr möglich war.

Bisherige Regelung

Während die Verjährungsfrist zur Beitreibung hinterzogener Steuern (Festsetzungsverjährungsfrist) zehn Jahre betrug, also bis zu zehn Jahre Steuern nachgefordert werden können, konnten Steuersünder nur bis zu fünf Jahre strafrechtlich verfolgt werden. Die aktuelle Rechtslage führte oft dazu, dass bei Steuerstraftaten nach mehrjähriger Aufarbeitung durch die Finanzbehörden eine Strafverfolgung nicht mehr möglich war.

Neu

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Verjährungsfrist nun unterbrochen werden, sobald ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist. Dafür reichen konkrete Verdachtsmomente aus; Beweise für eine Hinterziehung sind nicht erforderlich. Damit könnten die Finanzbehörden einfach den Eintritt der Verjährung verhindern. Auch die Strategie, auf Zeit zu spielen, indem gemauert und auf den Eintritt der Verjährung gesetzt wurde, hilft dann nicht mehr.

Anwendung

Die Verschärfung soll für alle Fälle gelten, bei denen zum 1.1.2009 die fünfjährige strafrechtliche Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Damit soll den Finanzbehörden Zeit verschafft werden, die aktuellen Daten über Bankkunden, aktuell aus Liechtenstein, in aller Ruhe auswerten zu können. Und die Betroffenen sollen auch dann – auf zehn Jahre Sicht – strafrechtlich verfolgt werden können.

Stand: 15. Mai 2008

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