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Steuerhinterziehung wird verschärft bekämpft
Sunday, May 1, 2011 - 00:00
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und
Steuerhinterziehung bestimmt die Regeln für die strafbefreiende
Selbstanzeige neu. Der Bundestag akzeptierte am 17.3.2011 den
Gesetzentwurf mit einigen Änderungen. Danach wird planvolles Vorgehen
von Steuerhinterziehern nicht mehr belohnt. Außerdem kommt bei größeren
Hinterziehungsbeträgen in Zukunft ein Zuschlag auf die hinterzogene
Steuersumme zum Tragen.
Nach den Vorschriften des Gesetzes müssen Steuerhinterzieher bei
einer strafbefreienden Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte
offenlegen und nicht nur die Bereiche, in denen eine Aufdeckung
bevorsteht. Damit sollen sog. Teilselbstanzeigen ausgeschlossen werden.
Dafür ist es für eine wirksame Selbstanzeige erforderlich, dass
alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart - zum Beispiel
Einkommensteuer - vollständig offenbart werden. Die strafbefreiende
Wirkung tritt - vorbehaltlich der weiteren Bedingungen - dann für die
verkürzte Steuer "Einkommensteuer" ein.
Eine Verschärfung bringt die Tatsache, dass die Straffreiheit nicht
mehr eintritt, wenn bei einer der offenbarten Taten ohnehin die Entdeckung
droht. Außerdem gilt die Strafbefreiung nur bis zu einer
Hinterziehungssumme von 50.000 . Um bei höheren Summen Anreize
zur Selbstanzeige zu schaffen, wird von Strafverfolgung nur dann
abgesehen, wenn neben der Entrichtung von Steuer und Zins eine freiwillige
Zahlung von 5 % der jeweiligen einzelnen verkürzten Steuer zugunsten
der Staatskasse geleistet wird. Die Einführung der 50.000-Euro-Grenze
orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur
Steuerhinterziehung in großem Ausmaß.
Anmerkung: Die Neuregelungen treten am Tag nach der Gesetzesverkündung
in Kraft. Für vor diesem Zeitpunkt eingegangene Selbstanzeigen gilt
noch die vorherige Fassung.
Quelle: Mandanteninformation
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Kommentare
von Kasara, 2011-07-23 21:41:37
Very true! Makes a change to see smooene spell it out like that. :)