Friday, August 15, 2008 - 00:00

Der Rostocker Staatsanwaltschaft sind in einem Prozess wegen gewerbs- und bandenmäßiger Erpressung vor kurzem Kontodaten von über 1.850 deutschen Kunden bei der Liechtensteinischen Landesbank in die Hände geraten (Süddeutsche Zeitung vom 4. August 2008, Seite 1). Nach Zeitungsangaben sollen sich vor den Namen häufig die Kürzel „Dr.med“ befinden.
Betroffene Mediziner können noch eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten. Denn die Sperrwirkung für die Straffreiheit tritt erst ein, wenn die Steuerstraftat entdeckt ist. Da das Datenmaterial aber gerade erst gesichtet wird, dürfte noch keine Tatentdeckung eingetreten sein. Allerdings ist äußerste Eile geboten.
Stand: 15. August 2008
Quelle: Steuerrecht-News Herbst 2008
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