In der Regel sind ärztliche Leistungen - also Leistungen, die der
medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und
Behandeln von Krankheiten dienen - von der Umsatzsteuer befreit.
Leistungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, unterliegen dagegen
der Umsatzsteuer.
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat in einer Verfügung vom 5.4.2011
einen umfangreichen Katalog ärztlicher Leistungen (
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aufgestellt, in dem
sie aufzeigt, welche Leistungen umsatzsteuerbefreit und welche
umsatzsteuerpflichtig sind. Den Schwerpunkt bilden Leistungen, die im
Zusammenhang mit der Umsatzsteuer als "kritisch" eingestuft
werden, wie z. B. ärztliche Gutachten,
Berufsuntauglichkeitsuntersuchungen und Ähnliches.
Anmerkung: Sollten neben steuerbefreiten Arztleistungen auch noch
andere steuerpflichtige Umsätze erbracht werden, kann unter weiteren
Voraussetzungen bei Umsätzen bis 17.500 im Kalenderjahr die
Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Bitte lassen Sie
sich im Bedarfsfalle beraten.