Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter
Unterrichtskosten für ein Kind maßgebend ist, beträgt ab
1.1.2011 1.612 . Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen
beträgt für Verheiratete 1.279 und für Ledige 640 .
Der Pauschbetrag erhöht sich für jede weitere Person mit
Ausnahme des Ehegatten um 282 .
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