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Vermögensinhaberschaft eines Sparbuches
Friday, July 1, 2011 - 00:00
Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hatte die Frage zu klären,
wer im Ausbildungsförderungsrecht Inhaber eines Sparkontos ist, wenn
ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt,
ohne dieses aus der Hand zu geben.
Sie kamen zu folgendem Entschluss: "Wenn ein naher Angehöriger
ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der
Hand zu geben, ist aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen,
dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis
zu seinem Tode vorbehalten will und er damit alleiniger Inhaber der in dem
Sparbuch verbrieften Forderung bleibt."
Quelle: Mandanteninformation
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Kommentare
von aahnhlpcugu, 2011-07-25 14:11:34
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von Jacki, 2011-07-22 22:29:46
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