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Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs beim Erwerb eines gebrauchten Firmen-Pkw
Thursday, September 1, 2011 - 00:00
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Verkauf beweglicher Sachen
durch eine GmbH im Zweifel zum Betrieb des Handelsgewerbes der GmbH gehört
und damit, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte
handelt, unter die Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf fällt.
Es ist nicht erforderlich, dass der Geschäftszweck der
Handelsgesellschaft auf den Verkauf von Gegenständen gerichtet ist.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2006 kaufte ein
Autofahrer von einer im Bereich der Drucktechnik tätigen GmbH, unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung, einen gebrauchten Pkw zum Preis
von 7.540 . Nach Übergabe und Bezahlung des Fahrzeugs erklärte
der Käufer mit Anwaltsschreiben im Januar 2007 die Anfechtung des
Vertrags wegen arglistiger Täuschung mit der Begründung, die
GmbH habe ein Klappergeräusch im Motorbereich verschwiegen. Das
Unternehmen erwiderte, das Fahrzeug sei zum Zeitpunkt der Übergabe
mangelfrei gewesen, wies die Anfechtung zurück und lehnte die Rückabwicklung
des Kaufvertrags ab. Ein Gewährleistungsausschluss ist dem Verkäufer
bei einem Verbrauchsgüterkaufvertrag jedoch verwehrt.
Der Käufer hatte trotzdem das Nachsehen, da er der GmbH keine Frist
zur Nacherfüllung gesetzt hatte.
Quelle: Mandanteninformation
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