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Weihnachtsgeld - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsklausel
Thursday, January 1, 1970 - 01:00
In einem Fall aus der betrieblichen Praxis war in einem Arbeitsvertrag
unter Punkt "Vergütung und sonstige Leistungen" u. a.
Folgendes geregelt: "Die Zahlung von Gratifikationen, Tantiemen, Prämien
und sonstigen Leistungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers und
begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt
ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte." In
den Jahren 2006 bis 2008 zahlte der Arbeitgeber eine Sondervergütung,
2009 nicht. Der Arbeitnehmer verlangte jedoch die Zahlung aufgrund einer,
nach seiner Auffassung, entstandenen betrieblichen Übung.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied mit Urt. v. 10.6.2011,
dass der Anspruch für das Jahr 2009 trotz Gewährung einer
Jahressonderzahlung für die früheren Jahre (2006, 2007, 2008)
nicht entstanden ist. Aus betrieblicher Übung ist er nicht begründbar,
da in dem Arbeitsvertrag deutlich geregelt ist, dass die Zahlung u. a. von
Gratifikationen im vollen Ermessen des Arbeitgebers liegt und keinen
Rechtsanspruch begründet, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen
Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte. Hierin liegt nach Meinung der
Richter ein klarer und deutlicher Vorbehalt, der das Entstehen des
Anspruchs bereits ausschließt.
Quelle: Mandanteninformation
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